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Beschluss des Landesparteitages vom 15.09.2018

19.09.2018

B 21 - Novellierung des Landesmindestlohngesetzes

Der Landesmindestlohn wird so schnell wie möglich stufenweise auf 12 Euro die Stunde erhöht. Der Landesvorstand wird gebeten, das Verfahren für die kommende Legislaturperiode im Entwurf des Zukunftsprogramms 2019 – 2023 vorzuschlagen.