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Beschluss des Landesvorstands vom 21.06.2022

21.06.2022

Positionspapier der Bremer SPD zur Einführung eines Landesausbildungsfonds

Die Bremer SPD spricht sich für die Einführung eines Landesausbildungsfonds auf gesetzlicher Grundlage aus. Mit dem Fonds sollen Anreize für zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen, die ausbildenden Betriebe unterstützt und Ausbildung in zusätzlichen Betrieben ermöglicht, die Auszubildenden besser gefördert und die Ausbildungslasten gerechter verteilt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, soll das Ressort für Wirtschaft, Arbeit und Europa auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission noch in diesem Jahr einen Entwurf eines Landesgesetzes vorlegen.

Die folgenden Eckpunkte sollen dabei aus Sicht der Bremer SPD umgesetzt werden:

  • Finanzierung

Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Sonderabgabe aller Betriebe, die sich an der Bruttolohnsumme bemisst und die über das Finanzamt eingezogen wird. Eine Ausnahme von der Sonderabgabe für Kleinbetriebe bis zu einer bestimmten Beschäftigt:innenzahl erscheint dabei grundsätzlich sinnvoll.

  • Förderung durch die Einnahmen aus der Sonderabgabe
    • Die ausbildenden Unternehmen erhalten für jeden Ausbildungsplatz in ihrem Betrieb einen Förderbetrag aus dem Fonds. Dieser sollte so bemessen sein, dass er Anreize für zusätzliche Ausbildungsplätze schafft. Durch diesen Rückfluss aus dem Fonds wird Lastengerechtigkeit hergestellt und es findet eine Anerkennung und Entlastung der ausbildenden Betriebe statt. Diese Zahlung soll möglichst unkompliziert und ohne großen administrativen Aufwand erfolgen. Daher bietet sich vermutlich ein Pauschalbetrag an, der nach den nachgewiesenen Ausbildungsplätzen bemessen und an die Betriebe aus dem Fonds zurückgezahlt wird.
    • Außerdem werden aus dem Fonds zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe und Auszubildende finanziert (z. B. Unterstützung bei der „fachlich bezogenen Sprache, soziale und psychologische Betreuung, überbetriebliche Fachausbildung). Die konkrete Mittelverwendung und die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch ein Vergabegremium, das paritätisch durch die Sozialpartner besetzt wird und dem eine Vertreterin/ein Vertreter des Senats angehört. Hierdurch soll ein Höchstmaß an Praxisnähe und möglichst große Akzeptanz für die Entscheidungen bei Betrieben, Auszubildenden und Interessenvertretungen erreicht werden.

 

  • Ziele und Zweckbestimmung der Sonderabgabe (Landesgesetz)
    • Die Ziele des Fonds und die Zweckbestimmung der Abgabe, die grundsätzlich zulässige Mittelverwendung, die maximale Höhe der Sonderabgabe und das Vergabeverfahren werden in dem Landesgesetz ausdrücklich geregelt.
    • Um einen Anreiz zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu setzen, ist zu regeln, dass bei steigender Ausbildungsquote und Rückgang der unversorgten Jugendlichen die Höhe der Abgabe nicht steigen soll.
    • Vorrangiges Ziel des Fonds ist die Erhöhung der Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze. Die Verwendung der Mittel soll daher möglichst betriebsnah erfolgen. Außerbetriebliche Ausbildungen durch die öffentliche Hand sind nur nachrangig zu realisieren.
    • Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen können gerade für kleinere Betriebe hingegen ein geeignetes Instrument zur Steigerung der Qualität der Ausbildung und zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze sein.
    • Um den Charakter der „Zusätzlichkeit“ der Maßnahmen zu sichern, dürfen die Mittel des Ausbildungsfonds grundsätzlich keine Haushaltsfinanzierung von bestehenden Fördermaßnahmen ersetzen.

Programm zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler

Der Senat wird parallel zur Einführung des Ausbildungsfonds ein Programm zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen vorlegen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt nicht aus dem Ausbildungsfonds, sondern wird als staatliche Aufgabe aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren sein.

Positionspapier der Bremer SPD zur Einführung eines Landesausbildungsfonds